Alarmanlagen – sein Hab und Gut wirksam sichern!
Beinahe täglich lesen wir in den Zeitungen über Einbrüche in Wohnungen. Dies ist aber nur ein Bruchteil von jenen, die sich wirklich ereignen. Meist werden sie nie aufgeklärt. Das heißt: Man sieht das Gestohlene nicht wieder. Was tun, damit man nicht in diese Situation kommt! Zum einen sicher: „Vorsichtig sein!“. Und zum anderen: „Sich schützen!“. Oder besser gesagt, sein Hab und Gut schützen – durch mechanische Sicherungssysteme. Und durch elektronische Alarmanlagen!
Einbruchschutz sollte zunächst mit klassischen mechanischen Mitteln erfolgen – vor allem an Türen und Fenstern. Solche Sicherungstechniken sind sehr effektiv, um den Einbrecher daran zu hindern, in eine Wohnung einzudringen. Zusätzlich ist es aber auf jeden Fall sinnvoll, über elektronische Überwachungsmöglichkeiten nachzudenken. Solche Alarmanlagen (Einbruchmeldeanlagen) können Eindringlinge – und auch andere Gefahren – erkennen und melden. Die Meldungen können beispielsweise an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gehen. Oder direkt an den Nutzer der Alarmanlage.
Richtige Alarmanlage für jeweiligen Zweck auswählen
Alarmanlagen können, abhängig von der Auslegung, verschiedene Gefahren wahrnehmen - und individuelle Warnmeldungen abgeben. So ist es etwa möglich, seine Keller- oder Waschräume hinsichtlich eindringendes Wasser (z.B. aus der Kanalisation) oder austretendes Wasser (z.B. aus Zulaufschläuchen oder aus der Waschmaschine) zu überwachen. Auch Rauch- und Gasmelder können an die Anlage angeschlossen werden. Darüber hinaus kann diese auch so genannte Komfortfunktionen „bedienen“: So lassen sich Markisen- oder Rollladensteuerungen programmieren, Kühlgeräte überwachen oder Raumtemperaturen regeln.
Alarmanlagen müssen hinsichtlich ihrer technischen Fähigkeiten an den jeweiligen Einsatzort und das entsprechende Risiko angepasst sein. Sollen beispielweise nur Fenster und Türen gegen Einbruch überwacht werden? Reicht es aus, den bereits eingedrungenen Täter zu melden - oder soll schon der Versuch, ein Fenster oder eine Tür aufzuhebeln, erkannt werden? Ist ein Geldschrank zu überwachen - oder sind es wertvolle Bilder? Welche sonstigen Gefahren muss die Anlage erkennen, welche Funktionen soll sie steuern?
„Bewegungsmelder“ sorgen für zusätzliche Sicherheit
Um unberechtigten Zutritt zu einem Raum zu erkennen, lassen sich die Fenster und Türen u.a. auf deren „Öffnen“ überwachen. Ein solches wird unverzüglich gemeldet. Selbstverständlich lassen sich auch Glasscheiben überwachen – das Einschlagen der Scheibe wird erkannt und weitergegeben. Ein durchdachter Aufbau der Alarmanlage kann auch darüber informieren, ob beim Verlassen der Wohnung noch ein Fenster oder eine Tür offensteht. Erst nachdem diese geschlossen worden sind, ist es möglich, die Zutrittsüberwachung der Alarmanlage einzuschalten, d.h. „scharf zu schalten“.
Tipp
Eine hochwertige mechanische Sicherung ist die Basis eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes. Da dieses unter Umständen überwunden werden kann, ist zusätzlich eine Absicherung durch eine elektronische Alarmanlage nötig.Zusätzlich empfehlen Experten, einen oder mehrere Bewegungsmelder zu installieren. So besteht die Möglichkeit, die Alarmanlage mit verschiedenen Sicherungsstufen zu bedienen. In den Nachtstunden können die Türen bzw. Fenster gegen unberechtigten Zutritt gesichert werden - und während des Tages, wenn sich keine Personen mehr im gesicherten Bereich aufhalten, können zusätzlich die Bewegungsmelder aktiviert werden. Ergänzt werden sollte ein solches elektronische Sicherungssystem aber stets auch durch mechanische Schutzmaßnahmen an allen Türen und Fenstern.
Gas- oder Brandwarnung kann Menschenleben retten
Der Gasmelder hat als „naher Verwandter“ des bekannten Rauchmelders die Aufgabe, gefährliche Gase rechtzeitig aufzuspüren. Erdgas ist heute eine recht sichere Energiequelle - und auch weit verbreitet. Dennoch ist es sinnvoll, auf den eher unwahrscheinlichen Fall, dass es doch irgendwann aus einer Leitung oder einem Gerät austritt, vorbereitet zu sein bzw. diesen zu erkennen. Spezielle Melder erkennen die Gefahr schon bei sehr geringen Gaskonzentrationen – und weisen darauf hin. Man erhält so die Möglichkeit, unmittelbar zu reagieren. Ehe es zu spät ist...
Alarmanlagen können, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind, auch Rauch erkennen - und damit Feuer. Giftiger Rauch ist die häufigste Todesursache bei Bränden. Mit einem funktionierenden Rauchmelder lässt sich dieses Risiko für den Menschen deutlich verringern. Ist der Rauchmelder direkt an die Alarmanlage angeschlossen, dann kann eine unverzügliche Benachrichtigung gewährleistet werden. Dieses Koppeln hat gegenüber den verbreiteten Stand-alone-Meldern (die „für sich“ funktionieren und alarmieren) einige Vorteile: Sie sind mit der Alarmanlage vernetzt, d.h. auch Alarme in abgelegenen Räumen (z.B. Keller oder Dachboden) werden sicher übertragen und wahrgenommen. Außerdem ist die Alarmweiterleitung sichergestellt.
„Notruffunktion“ ermöglicht ein eigenständiges Leben
Die Notruffunktion gestattet es bei modernen Alarmanlagen, mit einem Tastendruck, einen Hilferuf zu senden. Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Familienmitglied betagt oder gebrechlich ist, ihm aber dennoch ein eigenständiges Leben ermöglicht werden soll. Falls doch einmal etwas passiert, wird durch Drücken einer Taste automatisch sofort jemand verständigt – z.B. Verwandte, Bekannte, Nachbarn... oder, wenn gewünscht, ein professioneller Hilfsdienst. Die Benachrichtigung kann dabei über verschiedene gängige Telefontechniken erfolgen (Festnetz, Mobiltelefon usw.).
Unter „Scharfschaltung“ wird das „Einschalten der Alarmanlage“ verstanden. Die verschiedenen Komfort- und Personenschutzfunktionen, vor allem die Gas- und Rauchmelder, sind immer aktiv. „Scharf“ oder „unscharf“ geschaltet wird lediglich der „Einbruchschutz“. Dies kann beispielsweise über ein zusätzliches Schloss in der Tür passieren - oder mit einem „Transponder“ bzw. an einer Zifferntastatur mittels Geheimcode. Geht ein elektronischer Transponder verloren, kann er ohne Probleme „ungültig gemacht“ werden, ohne dass alle Schlösser ausgetauscht werden müssen. Finden Fremde also den Schlüssel, dann können diese damit keinen Schaden anrichten.
„Zwangsläufigkeit“ – falschen Einbruchalarm vermeiden
In Zusammenhang mit Alarmanlagen fällt auch oft der Begriff Zwangsläufigkeit. Dabei handelt es sich um eine technische Schutzfunktion: Einerseits ist es bei einer zwangsläufigen Alarmanlage praktisch nicht möglich, dass der Nutzer in den „scharfen Bereich“ hineinläuft und so einen Falschalarm auslöst; er wird nämlich „gezwungen“, die Anlage vorher unscharf zu schalten. Dies wird etwa mit Hilfe eines kleinen zusätzlichen „Schlosses“ im Türrahmen verwirklicht, dem so genannten Sperrelement. Ist die Anlage scharf, ist ein Riegel herausgefahren und hält die Tür zu. Wird auf unscharf geschaltet, wird dieser zurückgezogen und gibt die Tür frei.
Zu einer Alarmanlage gehören neben den alarmauslösenden Sensoren (Bewegungsmelder, Öffnungskontakte usw.) auch die entsprechenden Signalgeber. Abhängig vom Montageort wird zwischen Innensirenen/Intern-Signalgebern bzw. Außensirenen/Extern-Signalgebern unterschieden. Wie alle Komponenten eines professionellen Alarmsystems sind selbstverständlich nicht zuletzt genau diese Teile gegen Sabotage geschützt (Bohrschutz, Abreisschutz, Öffnungsschutz, Schaumschutz usw.). Je nach Ausführung sind sie in verschiedenen Schutzklassen erhältlich.
Einbruch-Meldung geht direkt an das Mobiltelefon
Neben den Standard-Signalgebern sind auch noch weitere interessante und wirksame Komponenten erhältlich, wie zum Beispiel Nebelgeräte mit Stroboskopleuchten. Diese werden nicht so sehr in privaten Haushalten, sondern vielmehr häufig im Einzelhandel eingesetzt: Dort nämlich ist bei einem Einbruch bereits in den ersten zwei bis drei Minuten vor dem Eintreffen der Polizei ein beträchtlicher Schaden durch gestohlene Ware möglich. Durch ein Fluten des gesamten Lokals mit dichtem weisem Nebel innerhalb weniger Sekunden kann dies vermieden werden.
Ein Fernalarm wird heute telefonisch (Festnetz, Mobiltelefon) übertragen. Es kann individuell festgelegt werden, welche Meldung an welche(n) Empfänger übertragen wird. Ein Einbruchalarm kann z.B. an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen geleitet werden (oder an den Betreiber der Anlage selbst), ein Alarm des Wassermelders an den Nachbarn oder Hausmeister gehen, eine Notrufmeldung an einen Hilfsdienst und gleichzeitig an andere Personen übertragen werden.
Auf professionelle Beratung und Markengeräte setzen
Alarmanlagen bestehen aus vielen unterschiedlichen Bauteilen: Alarmzentrale, fest montiertes Bedienteil, mobiles Bedienteil, verschiedene Melder, Sirene oder Blitzleuchte, mobiler Notrufmelder und unter Umständen noch mehr. Es muss sichergestellt sein, dass alle Teile richtig funktionieren und auch, dass die „Kommunikation“ zwischen den Anlagenteilen fehlerfrei ist. Deren Verknüpfung ist auf zwei Weisen möglich: Die Anlage wird verkabelt; d.h. die einzelnen Komponenten werden, ähnlich einem Lichtschalter und der entsprechenden Lampe, mit Kabeln verbunden. Es kann aber auch Funk zum Informationsaustausch genutzt werden; in diesem Fall müssen keine Kabel verlegt werden.
Funksysteme sind als Nachrüstanlagen sehr gängig, da diese ohne großen Aufwand auch nachträglich installiert werden können. Allerdings muss akzeptiert werden, dass die Batterien, die zur Stromversorgung der einzelnen Bauteile dienen, von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen. Die Alarmanlage gibt diesbezüglich selbstverständlich rechtzeitig „Bescheid“. Ausschlaggebender Punkt ist und bleibt die Hochwertigkeit der Anlage: Es sollten keine No-Name-Produkte oder billige Systeme aus dem Baumarkt verwendet werden. Die Wahl sollte auf eine professionelle Anlage eines erfahrenen Installationsbetriebes fallen, die auch nachträglich Service gewährleistet.
Diesen Artikel finden Sie auch im gedruckten Baufuchs 2019