Leitlinien für denkmalgeschützte Gebäude und Wohnungen
Gebäude, die älter als 50 Jahre alt sind und geschichtlich- künstlerische Elemente aufweisen, können mit Beschluss der Landesregierung unter Denkmalschutz gestellt werden. Beim Kauf und beim Umbau dieser Gebäude, auch einzelner Wohnungen in denkmalgeschützten Gebäude, gilt es einige besondere Vorschriften zu beachten.
Das Denkmalschutzgesetz (Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter-Legislativdekret vom 22.01.2004, Nr. 42) sieht vor, dass beim Verkauf von denkmalgeschützten Liegenschaften der Autonomen Provinz Bozen, und, bei Verzicht derselben, der Gemeinde, in welcher sich das Objekt befindet, ein Vorkaufsrecht zusteht. Innerhalb von 30 Tagen ab Kaufvertrag muss deshalb der Verkauf der Landesabteilung Denkmalpflege mitgeteilt werden, welche dann die zuständigen Landesgremien und die betroffene Gemeinde informiert. Der Kaufvertrag wird erst mit der von der Abteilung Denkmalpflege nach Ablauf der vorgesehenen Fristen ausgestellten Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht gültig.
- technischer Bericht, in dem alle Eingriffe, Materialien usw. beschrieben sind;
- Fotodokumentation des Gebäudes mit Aufnahme aller wichtigen Details wie Gewölbe, Stuben, Dekorationen usw.;
- Bestandsaufnahme des Baudenkmals und Projekt in 3-facher Ausfertigung (rot-gelb Kolorierung)
Die Abteilung Denkmalpflege gewährt Beiträge für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern. Die entsprechenden Beiträge werden grundsätzlich nur für jene Maßnahmen gewährt, die der Erhaltung und Restaurierung jener Elemente unmittelbar zweckdienlich sind, welche den geschichtlich-künstlerischen Charakter des Werkes bestimmen.
Die Beiträge versuchen die Mehrkosten abzudecken, die sich aus der methodischen und technologischen Art der Maßnahmen ergeben, welche sich im Hinblick auf die geschichtlich-künstlerische Qualität des Werkes und seiner spezifischen Denkmalbindung als notwendig erweisen.
Voraussetzung für die Beitragsgewährung ist neben der Denkmalschutzbindung auch die Genehmigung der Arbeiten.
Folgende Maßnahmen werden gefördert
(Stand November 2009)- Dacheindeckungen
- Fenster
- statische Sicherungsmaßnahmen an historischen Bauwerken
- Entfeuchtungsmaßnahmen
- Freilegungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen
Da die Kriterien für die Beitragsvergabe aufgrund sich ändernder Richtpreise jährlich angepasst werden, empfiehlt es sich, auf der Internetseite des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler weitere Informationen einzuholen.
Bei indirekten Denkmalschutzbindungen („Fassadenschutz“) ist nur für den öffentlich einsichtigen Außenbereich von Gebäuden eine Beitragsmöglichkeit vorgesehen.
Der Tipp
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Denkmalpflege, Amt für Bau- und Kunstdenkmäler, A. Diaz Str. 8, 39100 Bozen (Tel. 0471/411911, Fax 0471/411909, email kunstdenkmaeler@provinz.bz.it )
Abteilung Denkmalpflege der Landesverwaltung
Diesen Artikel finden Sie auch im gedruckten Baufuchs 2010