Das Brandrisiko
Die Risiken eines Hauseigentümers, sind vielfältig und von unterschiedlichem Ausmaß: es beginnt bei einem Wasserschaden durch einen Rohrbruch und geht bis hin zum Schadenfeuer, das schwere Schäden anrichten oder sogar das gesamte Gebäude nebst Einrichtung, Wertgegenstände, Dokumente usw. vernichten kann.
Ein Brand kann also das wirtschaftliche und finanzielle Wohl einer Familie gefährden. Die Reparatur der Folgen eines Schadensereignisses kann nicht nur die gesamten Ersparnisse aufbrauchen, sondern sogar eine Verschuldung nach sich ziehen.
Eine moderne „Multirisk“-Polizze bietet einen sehr weitreichenden Versicherungsschutz und normalerweise sind auch Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Explosionen, Implosionen, Bersten, Hagel, Wind, Schnee, Austritt von Wasser, Rauch, Gas, Schallwellen, elektrische Ereignisse, Vandalenakte sowie gesellschaftspolitische Ereignisse wie Streik, Aufruhr und von Motorfahrzeugen verursachte Aufprallschäden und auch eher ungewöhnliche Ereignisse wie Flugzeug- und Satellitenabsturz auf das Gebäude, inbegriffen. Oft sind aber durch Frost, Erdbeben, Überschwemmungen und Steinschlag verursachte Schäden ausgeschlossen. Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigene Vertragsform, letztendlich geht es aber immer darum, das eigene Hab und Gut bestmöglich zu schützen.
Beim „Erstrisiko“ wird der gesamte Schaden ohne Anwendung der Verhältnisregel ersetzt. Die Vorteile dieser Versicherungsform sind offensichtlich: es besteht für den Versicherten kein Risiko einer Reduzierung der Entschädigungssumme, weil nur auf den höchsten anzunehmenden Schaden, den ein Brand oder andere in der Polizze angeführte Ereignisse verursachen können, versichert wird, mit einer daraus folgenden Prämienersparnis.
Es gibt viele Risiken, die auf das Heim einwirken können und ein angemessener Versicherungsschutz ist daher eine verantwortliche Wahl. Das Risiko von der eigenen Familie auf die Versicherungsgesellschaft zu übertragen gibt Sicherheit und eröffnet die Aussicht auf eine sorglose Zukunft.
Die Versicherung gegen Brand ist vornehmlich in folgenden Formen vorgesehen:
Zum Vollwert mit Neuwert
Die Versicherung verpflichtet sich bis zum versicherten Höchstbetrag die Kosten für den Wiederaufbau zu übernehmen. Falls die Versicherungssumme nicht dem Wiederaufbauwert des Gebäudes entspricht, wird im Schadensfall die sogenannte Proportionalregel angewandt (z.B. Wenn ein Gebäude mit einem Realwert von 130.000 Euro, das laut Vertrag auf die Versicherungssumme von 100.000 Euro (also unterversichert) ist, einen Schaden in Höhe von 20.000 Euro erleidet, ersetzt die Versicherungsgesellschaft nur den Schaden im Verhältnis von 100.000:130.000 (ergibt 77%), d.h. anstatt der erlittenen 20.000 nur 15.400 Euro. Die Differenz geht zu Lasten des Versicherten.
Zum absoluten Erstrisiko
- Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, den Schaden bis zum in der Polizze angegebenen Wert zu ersetzen, ohne die Proportionalregel anzuwenden.
- Zu empfehlen ist natürlich, den Wiederaufbauwert des gesamten Gebäudes zu versichern, also Vollwert mit Neuwert.
„Bauherrenhaftpflicht“
Ein weiterer Faktor, der eine Familie in eine ernste finanzielle Krise stürzen könnte, ist der uns gegenüber entstehende Schadensersatzanspruch eines Geschädigten Dritten.
Wer ein Haus als Bauherr baut oder saniert muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Durch den Bauleiter oder dem Handwerker wird der Bauherr nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden, denn der Bauherr hat die Gefahrenstelle „Baustelle“ veranlasst und trägt deshalb auch die Verantwortung für Schäden, die in Ausübung der Arbeiten entstehen. Natürlich gemeinsam mit den Verantwortlichen für die Planung (Architekt, Ingenieur), für die Sicherheit (Sicherheitskoordinator) und für die Ausführung (Baufirma, Handwerker) des Bauwerks. Die vollständige Vergabe der Arbeiten an Unternehmen kann zwar zu Verminderung der Haftung nicht aber zum vollständigen Ausschluss derselben führen. Eine Bauherrenhaftpflichpolizze schafft Abhilfe, wobei es sehr wichtig ist, sich an einen fachkundigen Versicherer zu wenden, an einen erfahrenen Experten, der eine maßgeschneiderte Beratung – sowohl über die Garantien als auch die Kosten – bietet.
Für den Bauherren besteht eine zivilrechtliche Haftung in seiner Eigenschaft als Auftraggeber unter Weitervergabe von Sanierungs- oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten von und an Wohngebäuden aber auch als Arbeiter in Eigenausführung.