Schutz für Gebäudebesitzer
Die Deckung der Haftpflicht von der Bauphase bis zur Nutzung
Das eigene Haus bauen, kaufen oder umstrukturieren ist ein wichtiger Abschnitt im Leben von uns Südtirolern. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass dieses Ereignis erhebliche Auswirkungen auf unser wirtschaftliches und finanzielles Wohl hat, da Gebäudebesitzer sein auch bedeutet, dafür verantwortlich zu sein. Die Gefahren sind vielfältig, im Baufuchs 2005 informierten wir über Versicherungsformen zum Brandschutz. Ein weiterer Faktor, der eine Familie in eine ernste finanzielle Krise stürzen könnte, ist der uns gegenüber entstehende Schadensersatzanspruch eines Geschädigten Dritten.
Die Entscheidung, zu bauen oder ein Haus umstrukturieren bedeutet auch, für Schäden, die wir während der Arbeiten unseren Nachbarn oder Passanten verursachen, zu haften. Die Tatsache, dass die Arbeiten in den allermeisten Fällen nicht selbst, sondern von einem beauftragten, spezialisierten Unternehmen ausgeführt werden, schließt die Verantwortung des Eigentümers/Auftraggebers nicht vollständig aus; er teilt sich als Verursacher der potentiellen Gefahrensituation die Verantwortung mit dem Verantwortlichen für die Planung, dem Sicherheitsverantwortlichen des Bauunternehmens oder der Handwerker, welche die Arbeiten materiell ausführen.
Im Falle der Beauftragung eines Unternehmens oder einer Person, die offensichtlich nicht über die geeignete Qualifizierung und die zur Ausführung der vorgesehenen Arbeiten erforderliche Struktur verfügt, ist der Auftraggeber mitverantwortlich; dies nicht nur für die Ausführung der Arbeiten nach den Regeln der Kunst sondern auch für Schäden gegenüber Dritten. Zudem ist der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen laut Gesetz 494/96 bei Unfällen auf der Baustelle mitverantwortlich.
Die entsprechende Versicherungsdeckung – bekannt als „Bauherrenhaftpflicht“ – ermöglicht die Übertragung des Risikos, einen Dritten, welcher einen Schaden erlitten hat, entschädigen zu müssen, an eine Versicherungsgesellschaft. Zum Zweck einer korrekten Schätzung des Risikos ist der Versicherte zur Erteilung einer Reihe von Informationen verpflichtet: Ort der Ausführung der Arbeiten, technische Auskünfte (Fragebogen, Kopie des Planes, Auftragswert der Arbeiten usw. sowie die maximale Deckungssumme).
Sind die Bau- oder Umstrukturierungsarbeiten beendet, ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Deckung von unabsichtlich infolge eines – am Gebäude selbst oder an zur Gebäudeführung notwendigen, damit fest verbundenen Anlagen aufgetretenen – unvorhergesehenen Ereignisses entstehenden Schäden, für die der Eigentümer zivilrechtlich verantwortlich ist, wichtig.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Garantie zur Deckung von Schäden an Dritten, wie sie beispielsweise durch Schneesturz vom Dach, den Absturz einer Fernseh-Antenne oder eines unvorhergesehenen Rohrbruchs entstehen könnten. Diese Art der Versicherungsdeckung kann mit den Versicherungen Allgemeine Gebäudehaftpflicht“ oder mit den Multirisk-Versicherungen für Wohnungen geleistet werden. Die allgemeine Gebäudehaftpflicht ist für Kondominien empfehlenswert, während die Multirisk-Versicherung für einen noch umfangreicheren Schutz von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Appartements geeignet ist.
Die Multirisk-Versicherungsformen ermöglichen dem Versicherten, sowohl seine zivilrechtliche Haftung als auch die Verantwortung für unvorhergesehene Ereignisse, Schäden gegenüber Dritten im Zusammenhang mit normalen Tagesablauf wie die amateurmäßige Ausübung einer Sportart, von Haustieren und Reitpferden verursachte Schäden, von Personen, für die der Versicherte haftet (Kinder, Hausangestellte) verursachte Schäden sowie aus der Führung herrührende Schäden abzudecken.
Wir empfehlen stets, die Vertragsbedingungen, insbesondere die Artikel bezüglich Gegenstand und Ausschlüsse aufmerksam zu lesen.
Normalerweise werden in den Verträgen zur Haftpflicht folgende Personen nicht als Dritte anerkannt und haben somit im Schadensfall keinen Anspruch auf Entschädigung:
- der Ehegatte, die Eltern die Kinder des Versicherten sowie jeder andere mit ihm zusammenlebende Verwandte oder ähnliches;
- falls der Versicherte keine physische Person ist: der rechtliche Vertreter, der uneingeschränkt haftende Gesellschafter, der Verwalter und mit diesen in obgenannten Verhältnissen stehende Personen;
- Personen, welche mit dem Versicherten in einem abhängigen Verhältnis stehen und den Schaden im Dienst erleiden; Subunternehmer und deren Angestellte, sowie alle Personen, welche –unabhängig von ihrem Verhältnis zum Versicherten – an der Ausführung der Tätigkeit, auf welche sich die Versicherung bezieht, manuell beteiligt sind.
Die Schadensersatzforderungen, die beachtlich sein können, weil sie außer für Sachschäden auch für Personenschäden im Todesfall oder bei schweren Verletzungen zustehen können, können einen Familienhaushalt in ernste Schwierigkeiten bringen. Sich in geeigneter Form zu versichern ermöglicht es, nicht mit dem eigenen Geldbeutel dafür geradestehen zu müssen. Die Versicherungsgesellschaft schafft Abhilfe, das Familienvermögen bleibt unangetastet.
Es ist sehr wichtig, sich an einen fachkundigen Versicherer zu wenden, an einen erfahrenen Experten, der eine maßgeschneiderte Beratung – sowohl über die Garantien als auch die Kosten – bietet.
Diesen Artikel finden Sie auch im gedruckten Baufuchs 2007