Lärm und Gesundheit
In der gewöhnlichen täglichen Erwerbstätigkeit verschiedenster Berufsgruppen, vor allem in jener der Baubranche, ist der betroffene Mensch häufig Lärmen unterschiedlicher Intensität ausgesetzt. Überschreitet die Spitzen- oder Dauerlärmbelastung gewisse Grenzwerte, so treten individuell unterschiedliche irreversible Schädigungen des Gehörorgans auf und können weiters zu Störungen der Herzkreislauffunktion, des Blutdruckes, des Schlafes und anderer Funktionen des Zentralnervensystems führen.
Jeder lärmbedingte Schaden des menschlichen Gehörs wird als akustisches Trauma bezeichnet. Folgende Arten von Lärmtraumen werden unterschieden:
1. Knalltrauma
Ursache: entsteht durch Schalldruckpegel über 150 dB(A) mit einer Dauer bis zu 2 ms, zum Beispiel durch einen Gewehrknall, platzenden Luftballon nahe am Ohr oder Schlag auf das Ohr. Es handelt sich um eine akute Schädigung der Strukturen des Innenohres. Das Mittelohr bleibt intakt.
Symptome: kurzer stechender Schmerz mit nachfolgender Vertäubung und hochfrequentem Tinnitus(pfeifendes Ohrgeräusch). Meist ist nur ein Ohr betroffen, da das andere Ohr im Schallschatten liegt.
Beim Knalltrauma ist in der Regel nach einigen Wochen oder Monaten ein gewisser gleichbleibender Zustand des Gehörschadens im Hochtonbereich erreicht. Es ist aber auch möglich, dass noch nach längerer Zeit eine Veränderung (Verbesserung oder Verschlechterung des Gehörs) eintreten kann, dies ist jedoch selten.
2. Explosionstrauma
Ursache: entsteht durch Schalldruckpegel über 150 dB(A) mit einer Dauer über 2 ms, zum Beispiel bei Explosionen – die tiefen Frequenzen überwiegen. Es handelt sich um eine Verletzung des Mittel- und Innenohres. Durch die Druckwelle kommt es oft zur Zerreißung des Trommelfells mit Luxation oder Fraktur der Gehörknöchelchenkette und Einblutung in die Paukenhöhle. Das Gleichgewichtsorgan ist mit betroffen.
Symptome: meist beidseitige Ohrenschmerzen, intensives Vertäubungsgefühl, Tinnitus.
Bei einer Zerstörung des schallleitenden Apparates durch ein Explosionstrauma ist neben der Innenohrschädigung auch eine Schallleitungsschwerhörigkeit(durch die Schädigung des Mittelohres) vorhanden. Sofern sich ein Loch im Trommelfell spontan schließt oder operativ verschlossen wird, bessert sich auch dieser Teil der Hörstörung. Bleibt eine Öffnung im Trommelfell bestehen, so muss bedacht werden, dass hierdurch Krankheitserreger in die Mittelohr eindringen können und akute Mittelohrentzündungen verursachen können. Diese Infektionen können eine Behandlung mit Antibiotika oder auch eine Operation erforderlich machen.
Die Innenohrschwerhörigkeit ist oft bleibend und kann, wie auch beim Knalltrauma, fortschreiten.
3. Akutes und chronisches Lärmtrauma
Ursache: langdauernde Schalldruckpegel über 85-90 dB(A) führen zum akuten Lärmtrauma, das reversibel ist. Dies führt zur verübergehenden Hörschwellenabsenkung. In einer lärmfreien Phase (Pegel unter 75 dB A) bildet sich dieser Hörverlust wieder vollständig zurück. Die erforderliche Erholungszeit ist um so länger, je größer der Schalldruckpegel und die Einwirkungszeit waren.
Symptome: Vertäubungsgefühl und beiderseits zunehmende Innenohrschwerhörigkeit. Der anfängliche Schaden ist ähnlich dem akuten Lärmtrauma oder auch dem Knalltrauma. Später entwickelt sich auch eine Beeinträchtigung des Sprachverständnisses.
Langandauernde Schalldruckpegel über 85-90 dB mit langjähriger Exposition führen zu einem bleibenden Innenohrschaden, der chronischen Lärmschwerhörigkeit. Dies führt zu bleibenden Hörschäden. Sie betrifft zunächst das Hörvermögen für hohe Töne um 4000-6000Hz, erfasst jedoch bei weiterer Lärmexposition auch die anderen höheren und tieferen Frequenzen. Ein bleibendes Ohrgeräusch im Hochtonbereich ist möglich. Wichtig für die Schwere der Schädigung sind die Gesamteinwirkungsdauer des Lärms und die zwischenzeitlichen Erholungspausen (Lärmpausen). Die ständige Lärmbelastung führt zu einer Erschöpfung der physiologischen Stoffwechselprozesse und Reparaturmechanismen.
Neben den Schäden am Hörorgan im Innenohr kann eine dauerhafte Lärmeinwirkung auch Folgen für andere Organe haben. Mittlerweile ist bekannt, dass durch Dauerlärm vor allem das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen zunimmt. Der Blutdruck steigt an, ebenfalls kann es zu einem Anstieg der Blutfettwerte kommen. Darüber hinaus sind auch Auswirkungen in Form von psychosomatischen Störungen einschließlich Schlafstörungen möglich.
EU-Lärmschutzrichtlinie 2003/10/EG
1. Expositionsgrenzwert: 87dB(A)
2. Oberer Auslösewert: 85dB(A)
3. Unterer Auslösewert: 80dB(A)
Präventionsmaßnahmen müssen nach Erreichen der der Auslösewerte ergriffen werden. Gehörschutz muß ab Erreichen der Auslösewerte zur Verfügung gestellt werden.
Diese EU-Maßnahne ist von den Mitgliedstaaten der EU innerhalb 15.02.2006 als nationales recht umzusetzen.
Schallquelle | Lautstärke |
---|---|
Tropfender Wasserhahn | 20 dB |
Laufgeräusch eines Videorekorders | 33 dB |
Streichholz fällt auf den Tisch | 37 dB |
Flüstern | 37 dB |
Menschliche Stimme | 50 – 60 dB |
Angeregtes Gespräch | 65 dB |
Staubsauger | 70 dB |
PKW in der Stadt | 80 dB |
Haarföhn / viel befahrene Straße | 83 dB |
Quietsch-Entchen am Ohr | 90 dB |
Kreissäge | 100 dB |
Startendes Flugzeug | 110 – 140 dB |
Laute Disco | 110 dB |
Spielzeugpistole | 150 dB |
Gewehrschuss in Mündungsnähe | 160 dB |
Diesen Artikel finden Sie auch im gedruckten Baufuchs 2007